1. Allgemeines / Geltungsbereich / Vertragsabschluss

1.1 Die AD Consult GmbH (im Folgenden „Agentur“) beansprucht Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Vertragspartner, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Vertragspartner sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Vertragspartners widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Vertragspartners durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

2. Konzept- und Ideenschutz

2.1 Von der Agentur zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum der Agentur. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2.2 Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von der Agentur zurückgefordert werden und sind der Agentur jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

2.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

2.4 Werden vom Vertragspartner Unterlagen oder Leistungen erstellt und der Agentur zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, räumt dieser uns im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt ein solches als vereinbart.

2.5 Ideen die im Büro der Agentur (gemeinsam/durch die Initiative der Agentur) entwickelt wurden, stehen im Eigentum der Agentur und dürfen vom Vertragspartner ohne Rücksprache nicht eigenständig umgesetzt werden.

3. Veranstaltungen

3.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, geeignete und zugelassene Räumlichkeiten für die Durchführung der Veranstaltung bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere:

  • Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
  • Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht und Beseitigung möglicher Gefahrenquellen.
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten und Flächen, die den technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Veranstaltung entsprechen.

3.2 Der Vertragspartner haftet für die Sicherheit der bereitgestellten Veranstaltungsflächen. Die Agentur übernimmt hierfür keine Haftung.

3.3 Die Agentur ist berechtigt, Änderungen des Veranstaltungsablaufs vorzunehmen, sofern diese durch unvorhergesehene Umstände (z. B. Wetterbedingungen oder behördliche Anordnungen) erforderlich sind und den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.

3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die alle potenziellen Schäden im Zusammenhang mit der Veranstaltung abdeckt.

4. PR/Kommunikation und Mediaplanung

4.1 Der Vertragspartner übernimmt die Haftung für die richtige Platzierung der Inhalte bzw. richtige Übernahme der Inhalte in den Medien.

5. Preis / Werklohn

5.1 Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen verstehen sich Preise, die der Agentur genannt werden, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und der gleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.

5.2 Das Honorar wird einmalig für die erbrachte Leistung bezahlt. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf etwaige fortlaufende Zahlungen.

6. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

6.1 Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt steht uns ein Skontoabzug in Höhe von 2 % zu. Sollte die Abrechnung vereinbarungsgemäß in Teilbeträgen erfolgen, verlieren wir unseren Skontoabzug für die rechtzeitig entrichteten Teilbeträge jedenfalls auch dann nicht, wenn andere Teilzahlungen nicht innerhalb der Skonto- bzw. bei Fälligkeitsfrist bezahlt werden.

7. Erfüllung

7.1 Das vom Vertragspartner übergebene Produkt geht in das unbeschränkte Eigentum der Agentur über. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung von Rechten (Urheberrechte, etc) an dem Produkt.

8. Erfüllungsort / Nichterfüllung

8.1 Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Wien Innere Stadt. 

8.2 Der Liefertermin wird insofern als fix vereinbart, als die Agentur bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten kann, welche innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. Die Agentur ist berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.

9. Vertragsstrafe und Schadenersatz

9.1 Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung hat der Vertragspartner der Agentur einen daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

9.2 Unabhängig von einem Schadensersatzanspruch verpflichtet sich der Vertragspartner, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen Punk 2. dieser Vereinbarung eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,- zu zahlen.

10. Stornogebühren / Reuegeld

10.1 Die Agentur ist berechtigt, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 3 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ist jedoch der tatsächlich entstandene Schaden geringer, so ist lediglich dieser Betrag zu ersetzen.

11. Einseitige Leistungsänderungen

11.1 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsanforderung bzw. Bestellung hat der Vertragspartner zu tolerieren und kann dafür keine Mehrkosten in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner nachweist, dass sich daraus eine Kostenerhöhung von mehr als 25% der Auftragssumme ergibt.

12. Gewährleistung / Haftung

12.1 Haftungsausschlüsse der Vertragspartner, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit der Agentur ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Dies gilt daher auch z.B. für Änderungen der gesetzlichen Beweislast zu unseren Lasten, Verkürzungen der Fristen usw.

12.2 Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es der Agentur frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, außer es besteht ein Anspruch auf Auflösung des Vertrags und wir machen von diesem Gebrauch.

12.3 Soweit die Agentur auf Reparatur oder Austausch besteht, ist sie bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.

12.4 Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Warenlieferungen gem. § 377 UGB wird ausdrücklich abbedungen. Bei Entdeckung allfälliger Mängel steht der Agentur jedenfalls eine sechswöchige Frist zur Erhebung der Mängelrüge zu.

12.5 Der Ausschluss des Regressanspruches gem. § 933b ABGB wird von der Agentur nicht akzeptiert.

12.6 Ein Ausschluss einer Regressforderung der Agentur gem. § 12 PHG wird von dieser nicht akzeptiert.

13. Aufrechnung

13.1 Ein Aufrechnungsverbot wird von der Agentur nicht anerkannt, vielmehr ist die Agentur jedenfalls berechtig, gegebenenfalls mit allen uns gegen den Vertragspartner zustehenden Ansprüchen aufzurechnen.

14. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

14.1 Im Falle gerechtfertigter Reklamationen ist die Agentur zur Zurückbehaltung des gesamten noch ausstehenden Entgelts berechtigt.

15. Konkurrenzverbot

15.1 Dem Vertragspartner ist die direkte Kontaktaufnahme mit Kunden der Agentur untersagt. Insbesondere ist es dem Vertragspartner während der Geschäftsbeziehung mit der Agentur untersagt direkte Leistungen an den Kunden auf eigene Rechnung zu erbringen.

15.2 Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und der Agentur ist es dem Vertragspartner für die Dauer von einem Jahr ab Beendigung der Geschäftsbeziehung untersagt mit Kunden der Agentur in Kontakt zu treten und unmittelbar Leistungen auf eigene Rechnung zu erbringen.

15.3 Wenn der Vertragspartner Einladungen zu Events, Hoteltests, Autotests oder sonstigen Veranstaltungen von Kunden der Agentur eingeladen wird, oder von sonstigen Werbeaktionen des Kunden der Agentur betroffen ist, hat er dies der Agentur zu melden und die Teilnahme genehmigen zu lassen.

16. Anzuwendendes Recht

16.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

17.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.

17.4 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.